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Herzlich willkommen

 

Öffentlich bestellte Sachverständige, wie ich, sind von den bestellenden Institutionen wie der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder der Architektenkammer darauf vereidigt, unabhängig, neutral und unparteiisch zu handeln.

Als Voraussetzung für die öffentliche Bestellung und Vereidigung muss der bestellenden Körperschaft die persönliche Eignung und besondere fachliche Kompetenz für das jeweilige Sachgebiet nachgewiesen werden. Durch kontinuierliche Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen müssen jährlich die Kenntnisse auf dem neuesten Stand der Technik nachgewiesen werden.

Die Bezeichnungen lediglich als "Sachverständiger" oder "Gutachter" sind rechtlich nicht geschützt. Praktisch jeder Fachmann kann sich Sachverständiger nennen. 

Die ö.b.u.v. Sachverständigen werden daher von Gerichten ernannt, wenn es in Streitfällen um die Erstellung von fachlich hochqualifizierten und unparteiischen Gutachten geht.

Gerne werde ich auch für Sie tätig.
 

              Hans-Jürgen Borkmann · Dipl-Ing. [FH]                                           Bürogründung 1983

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MELDEN SIE SICH

Bausachverständigenbüro Borkmann

Taunusstraße 56

65183 Wiesbaden

+49 (0)172 999 5287

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